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His Royal Highness Grand Duke Friedrich Maik®

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Großherzog Friedrich Maik® legt sehr viel Wert darauf, sich persönlich mit den Menschen aus seinem Land zu treffen und auszutauschen. Dadurch kennt er all die Sorgen und Ängste der Menschen. Tagtäglich setzt er sich damit auseinander. Ihm ist bewusst, dass Zweifel und Ängste da bestehen bleiben, wo die Menschen keine Antworten auf ihre Fragen erhalten.

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    Wie in den Veranstaltungen mit Großherzog Friedrich Maik® deutlich wurde, ist es das Ziel des Großherzogs, 143.000 verifizierte Stimmen aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, sowie aus dem Herzogthum Pommern zu bekommen, um einen friedlichen Wandel in die parlamentarische Monarchie zu vollziehen. Je eher wir gemeinsam diese Anzahl an Stimmen für unseren Großherzog erreichen, desto eher kann der friedliche Wandel vollzogen werden.

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      Bei den Präsenztreffen mit Großherzog Friedrich Maik® wird immer wieder klar, dass ein großer Wunsch der Teilnehmer darin besteht, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und sich regelmäßig z.B. in selbstorganisierten Stammtischen zu treffen. Diese Möglichkeit haben wir gerne geschaffen.

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        Auf den zurückliegenden Präsenztreffen des Großherzog Friedrich Maik® wurde erkennbar wie viele wunderbare Menschen ihre Bereitschaft bekunden wollen, an der großen Aufgabe, das Land Mecklenburg zu einer parlamentarischen Monarchie umzugestalten, mitzuhelfen. Nur gemeinsam und miteinander können wir den friedlichen Wandel in die parlamentarische Monarchie vollziehen. Je eher die erforderliche Anzahl an Stimmen für Großherzog Friedrich Maik® erreicht wird, desto eher kann der Wandel vollzogen werden.

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            Unser großherzogliches Dossier #002 / 2020

             

            Allgemeines zur Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg

             

            Rollen und Aufgaben des Großherzog Friedrich Maik® im Staat

            Großherzog Friedrich Maik® ist das Staatsoberhaupt vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.
            Gemeinsam mit dem Volk übt er die Staatsgewalt nach den Bestimmungen der großherzoglichen Verfassung vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz und der übrigen Gesetzen aus.

            Großherzog Friedrich Maik® und das Volk haben zwar unabhängig voneinander eigene Rechte und Pflichten, viele Aufgaben können jedoch nur gemeinsam wahrgenommen werden. Beispielsweise müssen einem Gesetzentwurf sowohl der Großherzog Friedrich Maik® als auch das Volk zustimmen.

            Die Zustimmung des Volkes erfolgt entweder indirekt durch das Parlament oder direkt in einer Volksabstimmung.

            Die folgenden Rechte und Pflichten des Staatsoberhauptes sind in der großherzoglichen Verfassung vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz verankert.


            Rechte und Pflichten des Großherzog Friedrich Maik®

            1. Immunität
              Bei Verstößen gegenüber den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern kann Großherzog Friedrich Maik® die Immunität Einzelner aufheben.
              Großherzog Friedrich Maik ® untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.
              Dasselbe gilt auch für das Mitglied des großherzoglichen Hauses, welches den Großherzog als Staatsoberhaupt vertritt und seine Aufgaben in seinem Namen ausübt.

            2. Auswärtige Angelegenheiten
              Großherzog Friedrich Maik® vertritt seinen Staat in all seinen Verhältnissen gegenüber auswärtigen Staaten.
              Diese Aufgabe nimmt Großherzog Friedrich Maik® unbeschadet der erforderlichen Mitwirkung der verantwortlichen Regierung wahr. Er unterzeichnet Staatsverträge entweder persönlich oder delegiert einen Bevollmächtigten. Ein Teil der völkerrechtlichen Verträge bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Parlamentes.
              Jeder Parlamentsbeschluss, der die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zum Gegenstand hat, unterliegt der Volksabstimmung, wenn das Parlament eine solche beschließt oder wenn mindestens 10% Wahlberechtigte oder mindestens 5 Gebietsvorsteher ein solches Begehren stellen. In den auswärtigen Beziehungen hat Großherzog Friedrich Maik® eine besondere aktive Rolle inne, die weit über allgemeine Repräsentationspflichten hinaus geht.

            3. Mitwirkung bei allen Gesetzgebungen
              Großherzog Friedrich Maik® wirkt aktiv bei der Gesetzgebung mit. Er hat ein Initiativ- und Sanktionsrecht.

            4. Erlass von allen Verordnungen
              Großherzog Friedrich Maik® ist zum Erlass von großherzoglichen Verordnungen ermächtigt.

            5. Gerichte einsetzen und Richter bestimmen
              Großherzog Friedrich Maik® ernennt die Richter nach einem besonderen Verfahren.
              Die Richter werden durch ein vom Parlament eingesetztes Gremium ausgewählt.

            6. Begnadigungsrecht
              Großherzog Friedrich Maik® steht das Recht der Begnadigung zu. Dazu gehören auch die Milderung und Umwandlung rechtskräftig zuerkannter Strafen und die Einstellung eingeleiteter Untersuchungen.

            7. Parlamentsvorsitz
              Großherzog Friedrich Maik® hat das Recht, das Parlament einzuberufen, zu schließen und aus erheblichen Gründen auf höchstens 3 Monaten zu vertagen oder aufzulösen.

            8. Regierungsvorsitz
              Großherzog Friedrich Maik® ernennt den Regierungschef und die Regierungsräte einvernehmlich auf Vorschlag des Parlaments.

            9. Erbhuldigung
              Im Thronfolgefall muss das Parlament innerhalb 30 Tage zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.


            Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg

            Die parlamentarische Monarchie in Mecklenburg besteht aus 7 Ministern, die in Schwerin im Parlament sitzen und 38 Gebietsvorsteher, die vom Volk gewählt werden.

            Die Gebietsvorsteher werden alle 4 Jahre neu gewählt, so dass die Menschen die Möglichkeit haben, mit zu entscheiden, wer sie und ihre Anliegen im Parlament vertritt.
            Die Aufgaben der 38 Gebietsvorsteher sind es, ihr jeweiliges Gebiet zu betreuen, Anliegen des Volkes aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in den jeweiligen Gebieten ihr Leben gemeinsam friedvoll gestalten können und in die Souveränität zurückfinden.

            Anregungen und Wünsche der Menschen aus den jeweiligen Gebieten werden aufgenommen und an die Minister weitergegeben. Diese erstellen Gesetze und Regelungen auf der Basis von Frieden und Souveränität mit dem Ziel einer gesunden Entfaltung der Menschen.

            Großherzog Friedrich Maik® erhält die Gesetzesentwürfe seitens der Minister vorgelegt und unterzeichnet diese. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sich Gerechtigkeit und Menschlichkeit in den Gesetzen wiederfinden und die verabschiedeten Gesetze im Namen der Menschen aus seinem Gebiet handeln. Zudem hat Großherzog Friedrich Maik® das Vetorecht über alle Gesetze, die verabschiedet werden. Gegebenenfalls muss eine Neuverhandlung über ihm vorgelegte Gesetze erfolgen. Recht und Gerechtigkeit werden somit mit und durch das Volk bestimmt.

             

            Was kennen wir bisher und was wird sich durch den Übergang verändern?

            Über all die Jahre sind wir mit dem bisher vorherrschenden System groß geworden und wurden dadurch geprägt.
            Für uns war es fast schon normal, eine 85%ige Abgabenlast zu haben. Unser ganzes Leben sind wir arbeiten gegangen, um von einem Bruchteil unseres hart erwirtschafteten Geldes zu überleben.

            Manche von uns schafften es dabei sogar, von dem mühselig ersparten Geld, 1-2 mal im Jahr in den Urlaub zu fahren. Andere Themen, die wir uns nicht leisten konnten, haben wir durch Kredite finanzieren müssen.

            Dinge, die im Prinzip zu jedem Haushalt dazugehören sollten, wie z.B. ein Auto, um fahrbereit zu sein, ein Fernseher, um die Geschehnisse in der Welt mit erleben zu können und informiert zu sein, ein Dach über dem Kopf, um Geborgenheit genießen zu können, wurden teilweise nur mit geliehenem FIAT Geld möglich. Wer einmal in diese Schuldenfalle hineingezogen wurde, kam nur sehr schwer wieder aus ihr heraus. Nur zu gern gaben uns die Banken erneut Kredite, um ältere Kredite abzulösen, so dass uns die Banken durch dieses Vorgehen permanent in diesem Kreislauf gefangen gehalten haben.

            Jahr für Jahr wurde uns mit diesem System immer mehr Geld aus der Tasche gezogen, so dass die Schlinge um unseren Hals immer enger wurde. Viele von uns mussten zusätzlich einen Nebenjob aufnehmen, mit dem Ziel, die immer höher werdenden finanziellen Auflagen begleichen zu können.

            Familien, die früher Zeit für sich und ihre Kinder hatten, wurden zu einer Zusammenkunft, in der jeder ums Überleben kämpfen musste. Eigene Bedürfnisse wurden dabei oft unberücksichtigt gelassen und hinten angestellt.

            Wir wissen, was mit uns passiert, wenn wir gegen unser ureigenstes System Jahr ein Jahr aus antreten, wenn wir unser System nur noch mit Füllstoffen statt mit nahrhaften Lebensmitteln vollstopfen, wenn wir unsere Energie dazu aufwenden, Geld zusammenzukratzen, um unseren Kindern leuchtende Augen verschaffen zu können.

            Wir wissen, was mit uns passiert und wir wurden jahrelang Zeuge davon, wie die Menschen immer kranker und kranker wurden. Die Giftstoffe in der Luft und im Boden trugen zusätzlich dazu bei, dass unser Körper weiter abbaute und wir dadurch zusehends dem perfiden System der Krankenkassen und Versicherungen ausgeliefert waren.

            Ein Teufelskreis, der uns über Jahre hinweg in unserem Hamsterrad gefangen hielt, ohne dass wir dabei jemals die Chance bekommen haben, aus diesem Rad auszusteigen.

            Doch damit ist jetzt Schluss.

            Sobald Großherzog Friedrich Maik® durch die erreichten 143.000 Stimmen friedvoll gesetzt wurde, kann dieser beschriebene und uns allen bekannte Teufelskreis endlich unterbrochen werden.
            Das Ziel von Großherzog Friedrich Maik® ist es, mit uns gemeinsam, all die oben genannten Themen ins Gegenteil umzuwandeln.

            • Familien wieder Familien sein zu lassen
            • Lebenszeit statt Arbeitszeit
            • Genuss statt Sorgen
            • Gesundheit und Freude, statt Krankheit und Leid
            • Bildung und lebensbejahende Wissensvermittlung
            • Gesunde und nahrhafte Landwirtschaft
            • u.v.m.

            Die Liste kann unendlich lang fortgesetzt werden.

             

            Woher kommt die Finanzierung zum Aufbau des Landes?

            Doch um all das aufbauen zu können, benötigen wir einen finanziellen Background. Die Kollaterale der Menschen sind geplündert. Darauf können wir nicht zurückgreifen. Dies ist Großherzog Friedrich Maik®  bewusst und es war ihm auch bewusst, als er sich entscheiden konnte, sein Erbe anzutreten.

            Ihm wurde im Jahre 2018 offenbart, dass auf ihn ein Erbe von 1,3 Billionen Pfund wartete. Er wurde 2018 gefragt, was er mit dem Erbe tun möchte. Es gab dabei nur zwei Möglichkeiten, unter denen er wählen konnte.
            Er konnte das Geld nehmen und sich und seiner Familie ein schönes Leben ermöglichen, ein Leben in Luxus und sorgenfrei über Generationen hinweg.

            …oder…

            Großherzog Friedrich Maik® würde die 1,3 Billionen Pfund in die Hand nehmen, um dieses Geld dem Volk von Mecklenburg zur Verfügung zu stellen.

            1,3 Billionen Pfund, die entweder 1,6 Millionen Menschen ein neues Leben ermöglichen könnten oder Großherzog Friedrich Maik® ein Leben in Luxus verschafft hätten.

            Er entschied sich und stellte sein komplettes privates Erbe in Höhe von 1,3 Billionen den Menschen in den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern zur Verfügung. Sein Ziel ist es, dass durch dieses Geld alle Menschen in seinem Gebiet gemeinsam versorgt werden können und das neue Land wieder aufgebaut wird.

            Allein das Privatvermögen von Großherzog Friedrich Maik® versetzt alle Mecklenburger in die Lage, ein komplett neues Leben in Freiheit beginnen zu können.
            Er selbst nutzt von dem Vermögen nichts, da er es komplett dem Volk zum Aufbau des Landes zur Verfügung stellt. Das Privatvermögen überschrieb Großherzog Friedrich Maik® komplett der Neustrukturierung des Landes.

             

            Wie erfolgt die Umschreibung der derzeitigen auf dem Gebiet wohnenden Menschen?

            Die Übergangszeit vom alten System in die parlamentarische Monarchie wird ca. 3 Jahre dauern.

            Während dieser Zeit werden beide Systeme parallel laufen, um alle bisherigen Prozesse Stück für Stück auf das neue Vorgehen umzustellen. Alle Dokumente, Unterlagen und Personalien werden während dieser Zeit angepasst. Der ganze Verwaltungsapparat wird neu strukturiert.

            Jeder Bürger in diesen Gebieten wird eine Aufforderung erhalten, den notwendigen Verwaltungsakt zur Umschreibung seiner Personalien vorzunehmen.

            Durch die Umschreibung erhält jeder Bürger folgende 3 Dokumente:

            • Passierschein (Reisepass)
            • Staatsangehörigenausweis
            • Heimatschein

            Alle bisherigen Urkunden bleiben während dieser Übergangszeit erst einmal bestehen und werden Stück für Stück überarbeitet bzw. abgelöst.

             

            Wie werde ich Bürger von einem der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin oder vom Herzogthum Pommern?

            Um Bürger von Mecklenburg zu werden, ist ein Abstammungsnachweis notwendig.

            Der dafür geltende Stichtag ist der 21.07.1913. Bis zu diesem Stichtag ist die Abstammung aus deutschen Landen rückwirkend nachzuweisen. Dies bedeutet, dass die Eltern oder Großeltern aus den deutschen Landen abstammen müssen. Dabei ist es unerheblich, ob der Nachweis dieser Abstammung über die mütterliche / weibliche oder väterliche / männliche Linie geführt wird.

            Der Nachweis zur Abstammung ist durch eine der folgenden Urkunden zu erbringen:

            • Auszug Geburtenregister
            • Auszug Geburtenanzeiger
            • Kopie Geburtsurkunde
            • Kopie Hochzeitsurkunde (nur bei Verheirateten)
            • Kopie Scheidungsurkunde
            • Kopie Sterbeurkunde

            Liegt der Nachweis vor, kann jeder, der nach Mecklenburg einreisen und seinen Hauptwohnsitz in dem Gebiet anmelden möchte, dies gern tun.

             

            Ausblick:

            Im nächsten großherzoglichen Dossier werden Sie über die Zusammensetzung des Einkommens innerhalb des Gebietes von Großherzog Friedrich Maik® informiert.

            • Grundeinkommensarten
            • Abgabelast
            • Schuldsysteme

            Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit und freuen uns, wenn wir Sie nun Stück für Stück mit auf die Reise in die parlamentarische Monarchie nehmen können.

            Herzliche Grüße


            Großherzog Friedrich Maik®
            und das gesamte Team




            Dokumente zum Downloaden

            Stimmzettel.pdf



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