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His Royal Highness Grand Duke Friedrich Maik®

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Großherzog Friedrich Maik® legt sehr viel Wert darauf, sich persönlich mit den Menschen aus seinem Land zu treffen und auszutauschen. Dadurch kennt er all die Sorgen und Ängste der Menschen. Tagtäglich setzt er sich damit auseinander. Ihm ist bewusst, dass Zweifel und Ängste da bestehen bleiben, wo die Menschen keine Antworten auf ihre Fragen erhalten.

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    Wie in den Veranstaltungen mit Großherzog Friedrich Maik® deutlich wurde, ist es das Ziel des Großherzogs, 143.000 verifizierte Stimmen aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, sowie aus dem Herzogthum Pommern zu bekommen, um einen friedlichen Wandel in die parlamentarische Monarchie zu vollziehen. Je eher wir gemeinsam diese Anzahl an Stimmen für unseren Großherzog erreichen, desto eher kann der friedliche Wandel vollzogen werden.

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      Bei den Präsenztreffen mit Großherzog Friedrich Maik® wird immer wieder klar, dass ein großer Wunsch der Teilnehmer darin besteht, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und sich regelmäßig z.B. in selbstorganisierten Stammtischen zu treffen. Diese Möglichkeit haben wir gerne geschaffen.

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        Auf den zurückliegenden Präsenztreffen des Großherzog Friedrich Maik® wurde erkennbar wie viele wunderbare Menschen ihre Bereitschaft bekunden wollen, an der großen Aufgabe, das Land Mecklenburg zu einer parlamentarischen Monarchie umzugestalten, mitzuhelfen. Nur gemeinsam und miteinander können wir den friedlichen Wandel in die parlamentarische Monarchie vollziehen. Je eher die erforderliche Anzahl an Stimmen für Großherzog Friedrich Maik® erreicht wird, desto eher kann der Wandel vollzogen werden.

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          Um Ihre Fragen tiefergehend zu beantworten oder Sie bei der Sicherung Ihrer Immobilie zu unterstützen und noch für viele andere Themen, unterhalten wir seit einiger Zeit ein Büro.




            Unser großherzogliches Dossier #004 / 2020        

            Im letzten Dossier haben wir über die Grundeinkommen und die finanziellen Rahmenbedingungen gesprochen. Doch wie schaut das Leben in dem Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern sonst noch aus?
            Welche Nebenkosten fallen an und / oder gibt es zukünftig überhaupt noch Nebenkosten im täglichen Leben?

            Auch hier werden wir in den ersten 3 Jahren eine Übergangszeit vorfinden, die mit dem 30. November 2020 eingeleitet wird. Viele der im alten System abgeschlossenen Verträge werden während dieser Zeit weiterhin bestehen bleiben und Stück für Stück umgeschrieben.

            Es wird während der Zeit des Überganges einen Stichtag geben. Dieser wurde jedoch noch nicht festgelegt. Bis zu diesem Tag müssen alle individuellen Verpflichtungen und Zahlungen (z.B. GEZ, Versicherungen etc.) erfüllt werden.

             

            Einkäufe bei Einreise ausländischer Bürger ins Inland

            Auf alle Artikel, die zum Kauf angeboten werden, wird für den im Inland wohnenden Endverbraucher keine Mehrwertsteuer erhoben. Dies bedeutet, dass alle ausgezeichneten Warenpreise Nettopreise sind.

            Sollte ein Bürger eines anderen Landes ins Inland einreisen und einkaufen wollen, ist er verpflichtet, eine 25%ige Mehrwertsteuer beim Kauf auf die ausgewählten Waren zu entrichten.

            Nach Rückkehr des Besuchers in sein Heimatland, kann er sich gegen Vorlage der beim Kauf erhaltenen Belege den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Mehrwertsteuersatz aus seinem eigenen Land und den in den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern geltenden 25% Mehrwertsteuersatz zurückerstatten lassen.

            Beispiel:
            Hamburger kauft in den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern Waren ein:
            Warenbetrag 100,00 EUR netto, zzgl. 25 % MwSt = 125,00 EUR brutto
            Rückkehr nach Hamburg mit geltenden 16% MwSt – Ausbezahlung des Differenzbetrages gegen Vorlage der Belege in Höhe 9%, in dem Fall 9,00 EUR.

             

            Einkäufe bei Ausreise ins Ausland

            Sollte ein Bürger aus den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern geschäftlich ins Ausland reisen und dort Waren einkaufen, ist er verpflichtet, die in dem jeweiligen Land geltende Mehrwertsteuer zu entrichten.

            Bei Einreise in das Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern wird ihm gegen Vorlage der Belege der komplette Betrag der im Ausland bezahlten Mehrwertsteuer verrechnet und zurückerstattet.

             

            Beispiel:

            Einheimischer Bürger fährt nach Berlin und kauft dort Waren im Wert von 116,00 EUR inkl.16% MwSt ein.
            Bei Rückreise in das Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern erhält er gegen Vorlage der Belege an der Grenze 16,00 EUR zurückerstattet.

             

            PKW:

            Alle 4 Jahre besteht die Möglichkeit, ein neues Auto gegen eine monatliche Gebühr zu mieten.
            Dies ist freiwillig. Keiner wird dazu verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
            Die monatliche Mietgebühr beträgt im Durchschnitt, je nach Fahrzeugkategorie, umgerechnet ca. 200,00 EUR.

            Alle PKW - Versicherungen sind mit der 25 %igen Abgabenlast abgegolten.

            Spritkosten

            Der Literpreis Benzin beträgt umgerechnet 50 Cent / Liter.
            Der Literpreis Diesel beträgt umgerechnet 25 Cent / Liter.

             

            Parkplätze / Ordnungswidrigkeiten beim Parken

            Alle Parkplätze in dem Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern stehen den Bürgern kostenfrei zur Verfügung.

            Anfallende Ordnungsgelder in Höhe 2 Schilling (umgerechnet 1.000,00 EUR) und zusätzlich 1 Woche Fahrverbot bei

            - Verstellen und Zuparken von Behindertenparkplätzen
            - Verstellen oder Blockieren der Zufahrten von Krankenhäusern und Feuerwehrzufahrten
            - Parken in zweiter Reihe

             

            Öffentlicher Nahverkehr

            Die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ist für Bürger der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern gratis. Die dafür anfallenden Kosten werden über die 25%ige Abgabenlast gedeckt und somit vom Staat übernommen.

            Ausländische Tagesgäste, Urlauber etc., die öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen, können eine Tageskarte im Wert von umgerechnet 10,00 EUR brutto erwerben.


            Schulgebühren

            Auch die Schulgebühren werden vom Staat getragen, so dass jedem Menschen Bildung zur Verfügung gestellt werden kann. Es wird keine Privatschulen geben.

            Schularten auf dem Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern:

            • Freie Schulen,
            • Förderschulen,
            • Begabtenschulen,
            • Universitäten (z.B. in Rostock),
            • Volkshochschulen

             

            Miet- und Nebenkosten

            Privatpersonen:
            Die Mietobergrenze / Mietpreis beträgt maximal 4,90 EUR pro Quadratmeter, zzgl. der anfallenden Nebenkosten.

            Die 4,90 EUR pro Quadratmeter sind die Obergrenze pro Quadratmeter Wohnfläche im gesamten Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.

            Wird ein derzeit vermietetes Objekt von einem Vermieter aus dem Ausland einem inländischen Bürger weiterhin zur Miete zur Verfügung gestellt, wird der betroffene Vermieter angeschrieben.
            Er hat daraufhin die Möglichkeit, seinen Hauptwohnsitz in das Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern zu verlagern, um seine Wohnung in Zukunft als inländischer Bürger für maximal 4,90 EUR / qm innerhalb des Landes an inländische Bürger zu vermieten.
            Sollte dies vom aktuell ausländischen Vermieter nicht gewünscht sein, wird das entsprechende Gebäude, die Wohnung oder die Gewerbefläche ohne eine Entschädigung in das Eigentum des Staates von Großherzog Friedrich Maik ® geführt.

            Gewerbetreibende:

            Gewerbetreibende müssen ihren Mietpreis mit dem jeweilig inländischen Vermieter selbst aushandeln. Dafür wurde seitens des Staates keine Vorgaben gemacht bzw. keine Obergrenze festgelegt.


            Gas- und Stromkosten

            Sobald uns die erneuerbare Energie zur Verfügung steht, ist die gesamte Stromnutzung gratis, wird jedoch mit einem Pauschalbetrag in Höhe von umgerechnet 300,00 EUR pro Jahr jedem Haushalt in Rechnung gestellt.

            Stromgebühr
            Zählergebühren entfallen. Die Nutzung der Stromzähler ist gratis.
            Bis zur Bereitstellung der erneuerbaren Energie gelten folgende Strompreise:
            Die Kilowattstunde kostet umgerechnet 21 Cent / Stunde.

            Gasgebühr
            Zählergebühren entfallen. Die Nutzung der Gaszähler ist gratis.
            Die Kilowattstunde kostet umgerechnet 6 Cent / Stunde.

            Bei ausländischen Besuchern, die z.B. auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses in dem Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern tätig sind und dafür eine Wohnung angemietet haben, werden die jeweiligen Gas-  und Stromkosten brutto in Rechnung gestellt.

             

            Wasser- und Abwasserkosten

            Bis 125 Kubikmeter ist der Wasser- und Abwasserverbrauch gratis.
            > 125 Kubikmeter kostet der Verbrauch umgerechnet 7,00 EUR / Kubikmeter

             

            Bei ausländischen Besuchern, die z.B. auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses in dem Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern tätig sind und dafür eine Wohnung angemietet haben, werden die jeweiligen Wasser- und Abwasserkosten brutto in Rechnung gestellt.

             

            Telefongebühr

            Internet- und Telefonnutzung sind gratis.

            Handygebühren sind während des 3-jährigen Überganges abhängig vom jeweiligen Provider und in dem Zusammenhang, dem individuell abgeschlossenen Vertrag, weiterhin zu bezahlen.
            Die existierenden Verträge werden während des Überganges Stück für Stück umgestellt.

             

            Waren- und Produktpreise

            Während des Überganges werden alle Preise sowohl in EUR als auch in Schilling ausgewiesen.
            Es wird eine Übersichtsliste aller Preise für Waren des täglichen Bedarfes geben.

             

            Schlusswort

            Dieses Dossier sollte Ihnen einen kleinen Einblick in das Thema Lebenserhaltungskosten für das Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern geben.

            Alle Angaben sind unter Vorbehalt und sollen lediglich als Anhaltspunkt gesehen werden.
            Sollten Sie die Informationen, auch auszugsweise, weiterleiten und teilen, bedenken Sie bitte, dass Sie dies nicht ohne Angaben der Quelle „Großherzogliches Dossier #004“ machen, aus der Sie dieses Gedankengut entnehmen.

             

            Ausblick

            Im nächsten Dossier erfahren Sie Hintergrundinformationen zu den 3 Staatsgewalten im Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin und im Herzogthum Pommern.

             

            Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit.

            Großherzog Friedrich Maik®
            und sein gesamtes Team




            Dokumente zum Downloaden

            Stimmzettel.pdf



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