maik-wappen_weiss.jpg

His Royal Highness Grand Duke Friedrich Maik®

maik-wappen_weiss.jpg


Schließen ×

Großherzog Friedrich Maik® legt sehr viel Wert darauf, sich persönlich mit den Menschen aus seinem Land zu treffen und auszutauschen. Dadurch kennt er all die Sorgen und Ängste der Menschen. Tagtäglich setzt er sich damit auseinander. Ihm ist bewusst, dass Zweifel und Ängste da bestehen bleiben, wo die Menschen keine Antworten auf ihre Fragen erhalten.

    Schließen ×

    Wie in den Veranstaltungen mit Großherzog Friedrich Maik® deutlich wurde, ist es das Ziel des Großherzogs, 143.000 verifizierte Stimmen aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, sowie aus dem Herzogthum Pommern zu bekommen, um einen friedlichen Wandel in die parlamentarische Monarchie zu vollziehen. Je eher wir gemeinsam diese Anzahl an Stimmen für unseren Großherzog erreichen, desto eher kann der friedliche Wandel vollzogen werden.

      Schließen ×

      Bei den Präsenztreffen mit Großherzog Friedrich Maik® wird immer wieder klar, dass ein großer Wunsch der Teilnehmer darin besteht, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und sich regelmäßig z.B. in selbstorganisierten Stammtischen zu treffen. Diese Möglichkeit haben wir gerne geschaffen.

        Schließen ×

        Auf den zurückliegenden Präsenztreffen des Großherzog Friedrich Maik® wurde erkennbar wie viele wunderbare Menschen ihre Bereitschaft bekunden wollen, an der großen Aufgabe, das Land Mecklenburg zu einer parlamentarischen Monarchie umzugestalten, mitzuhelfen. Nur gemeinsam und miteinander können wir den friedlichen Wandel in die parlamentarische Monarchie vollziehen. Je eher die erforderliche Anzahl an Stimmen für Großherzog Friedrich Maik® erreicht wird, desto eher kann der Wandel vollzogen werden.

          Schließen ×

          Um Ihre Fragen tiefergehend zu beantworten oder Sie bei der Sicherung Ihrer Immobilie zu unterstützen und noch für viele andere Themen, unterhalten wir seit einiger Zeit ein Büro.




            Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg



            maik-wappen_weiss.jpg

            Copyright  *


            Alle Angaben unter Vorbehalt

            *   Familienwappen markenrechtlich geschützt / Copyright

            ** Namensrechte rechtlich geschützt

            Rollen und Aufgaben des Großherzog Friedrich Maik ® im Staat

            Großherzog Friedrich Maik ® ist das Staatsoberhaupt vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.
            Gemeinsam mit dem Volk übt er die Staatsgewalt nach den Bestimmungen der großherzoglichen Verfassung vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz und der übrigen Gesetze aus.

            Großherzog Friedrich Maik ® und das Volk haben zwar unabhängig voneinander eigene Rechte und Pflichten, viele Aufgaben können jedoch nur gemeinsam wahrgenommen werden. Beispielsweise müssen einem Gesetzentwurf sowohl der Großherzog Friedrich Maik ® als auch das Volk zustimmen.

            Die Zustimmung des Volkes erfolgt entweder indirekt durch das Parlament oder direkt in einer Volksabstimmung.

            Die folgenden Rechte und Pflichten des Staatsoberhauptes sind in der großherzoglichen Verfassung vom Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz verankert.


            Rechte und Pflichten des Großherzog Friedrich Maik ® 

            1. Immunität
              Bei Verstößen gegenüber den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern kann Großherzog Friedrich Maik ® die Immunität Einzelner aufheben.
              Großherzog Friedrich Maik ® untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.
              Dasselbe gilt auch für das Mitglied des großherzoglichen Hauses, welches den Großherzog als Staatsoberhaupt vertritt und seine Aufgaben in seinem Namen ausübt.

            2. Auswärtige Angelegenheiten
              Großherzog Friedrich Maik ® vertritt seinen Staat in all seinen Verhältnissen gegenüber auswärtigen Staaten.
              Diese Aufgabe nimmt Großherzog Friedrich Maik ® unbeschadet der erforderlichen Mitwirkung der verantwortlichen Regierung wahr. Er unterzeichnet Staatsverträge entweder persönlich oder delegiert einen Bevollmächtigten. Ein Teil der völkerrechtlichen Verträge bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Parlamentes.
              Jeder Parlamentsbeschluss, der die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zum Gegenstand hat, unterliegt der Volksabstimmung, wenn das Parlament eine solche beschließt oder wenn mindestens 10% Wahlberechtigte oder mindestens 5 Gebietsvorsteher ein solches Begehren stellen. In den auswärtigen Beziehungen hat Großherzog Friedrich Maik ® eine besondere aktive Rolle inne, die weit über allgemeine Repräsentationspflichten hinaus geht.

            3. Mitwirkung bei allen Gesetzgebungen
              Großherzog Friedrich Maik ® wirkt aktiv bei der Gesetzgebung mit. Er hat ein Initiativ- und Sanktionsrecht.

            4. Erlass von allen Verordnungen
              Großherzog Friedrich Maik ® ist zum Erlass von großherzoglichen Verordnungen ermächtigt.

            5. Gerichte einsetzen und Richter bestimmen
              Großherzog Friedrich Maik ® ernennt die Richter nach einem besonderen Verfahren.
              Die Richter werden durch ein vom Parlament eingesetztes Gremium ausgewählt.

            6. Begnadigungsrecht
              Großherzog Friedrich Maik ® steht das Recht der Begnadigung zu. Dazu gehören auch die Milderung und Umwandlung rechtskräftig zuerkannter Strafen und die Einstellung eingeleiteter Untersuchungen.

            7. Parlamentsvorsitz
              Großherzog Friedrich Maik ® hat das Recht, das Parlament einzuberufen, zu schließen und aus erheblichen Gründen auf höchstens 3 Monate zu vertagen oder aufzulösen.

            8. Regierungsvorsitz
              Großherzog Friedrich Maik ® ernennt den Regierungschef und die Regierungsräte einvernehmlich auf Vorschlag des Parlaments.

            9. Erbhuldigung
              Im Thronfolgefall muss das Parlament innerhalb 30 Tage zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.


            Parlamentarische Monarchie in Mecklenburg

            Die parlamentarische Monarchie in Mecklenburg besteht aus 7 Ministern, die in Schwerin im Parlament sitzen und 38 Gebietsvorstehern, die vom Volk gewählt werden.

            Die Gebietsvorsteher werden alle 4 Jahre neu gewählt, sodass die Menschen die Möglichkeit haben, mitzuentscheiden, wer sie und ihre Anliegen im Parlament vertritt.
            Die Aufgaben der 38 Gebietsvorsteher sind es, ihr jeweiliges Gebiet zu betreuen, Anliegen des Volkes aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in den jeweiligen Gebieten ihr Leben gemeinsam friedvoll gestalten können und in die Souveränität zurückfinden.

            Anregungen und Wünsche der Menschen aus den jeweiligen Gebieten werden aufgenommen und an die Minister weitergegeben. Diese erstellen Gesetze und Regelungen auf der Basis von Frieden und Souveränität mit dem Ziel einer gesunden Entfaltung der Menschen.

            Großherzog Friedrich Maik ® erhält die Gesetzesentwürfe seitens der Minister vorgelegt und unterzeichnet diese. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sich Gerechtigkeit und Menschlichkeit in den Gesetzen wiederfinden und die verabschiedeten Gesetze im Namen der Menschen aus seinem Gebiet handeln. Zudem hat Großherzog Friedrich Maik ® das Vetorecht über alle Gesetze, die verabschiedet werden. Gegebenenfalls muss eine Neuverhandlung über ihm vorgelegte Gesetze erfolgen. Recht und Gerechtigkeit werden somit mit und durch das Volk bestimmt.




            Dokumente zum Downloaden

            Stimmzettel.pdf


            Medien

             

             Großherzogliche Webseite

              APP

             Telegram 

              Shop

             

             

            Diese Seite teilen







            empty